Startgeld für Pflichtschüler
Startgelder werden für Stainacher Pflichtschüler wie folgt gewährt: Alle Pflichtschüler, welche in die erste Klasse der Stainacher Volksschule, in die erste Klasse der Stainacher Hauptschule, sowie in die erste Klasse BG und BRG Stainach eintreten, wird eine einmalige Förderung von €150,-- gewährt.
Schüler und Erziehungsberechtigte müssen in Stainach mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur auf schriftliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten. Die Ansuchen sind jährlich nach Schulbeginn, bis Ende Oktober, bei der Gemeinde einzubringen.




